Die Gläubigerversammlung ist das oberste Selbstverwaltungs- und Entscheidungsorgan der Gläubiger im Regelinsolvenzverfahren und in der Eigenverwaltung. Die Gläubigerversammlung kann z.B. einen neuen Insolvenzverwalter oder einen Gläubigerausschuss wählen, über die Fortführung des Geschäftsbetriebes entscheiden und dem Insolvenzverwalter die Befugnis zur Vornahme bedeutender Verfahrenshandlungen erteilen. Wir beraten und vertreten Insolvenzschuldner und Gläubiger in diesem Gremium.