Der Gesetzgeber hat mit dem StaRUG zum 01.01.2021 ein neues Sanierungsinstrumentarium eingeführt, welches es ermöglicht Unternehmen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens, aber zu sanieren
Der Gesetzgeber hat mit dem StaRUG zum 01.01.2021 ein neues Sanierungsinstrumentarium eingeführt, welches es ermöglicht Unternehmen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens, aber zu sanieren