Mit dem per 1.1.2021 in Kraft getretenen StarRUG hat der Gesetzgeber nicht nur ein neues Instrumentarium zur außerinsolvenzlichen Unternehmensrestrukturierung geschaffen, sondern gleichzeitig die Pflicht zur Implementierung eines Krisenfrühwarn- und -managementsystems für alle haftungsbeschränkten Unternehmen gesetzlich verankert. Die Verletzung dieser Pflicht kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsleiter führen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie gewährten vielfältigen staatlichen Hilfen tatsächliche finanz- und leistungswirtschaftliche Fehlentwicklungen in vielen Unternehmen nur überdecken, hat sich eine für Geschäftsleiter gefährliche Gemengelage entwickelt.

DiLigens-Partner Marcello Di Stefano hat für das Berliner Anwaltsblatt einen Beitrag zu diesem Thema geschrieben, welchen Sie hier in voller Länge finden: Pandemie-und-Krisenfrueherkennungspflichtpdf

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