Wir beraten und vertreten Gläubiger und andere Betroffene im Vorfeld von Regelinsolvenzverfahren und Eigenverwaltungsverfahren und im eröffneten Verfahren bis zu dessen Beendigung. Insbesondere vertreten wir Gläubiger in Gläubigerausschüssen und Gläubigerversammlungen und bei der Abstimmung von Insolvenzplänen. Wir stehen unseren Mandanten auch bei der Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Verfahrensbeteiligte, etwa Geschäftsführer des Insolvenzschuldners, zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Investoren / Käufer von Unternehmen oder einzelnen Vermögensgegenständen aus der Insolvenz.