Wir beraten und vertreten Insolvenzschuldner im Vorfeld von Regelinsolvenzverfahren und Eigenverwaltungsverfahren, bei der Stellung des Insolvenzantrags und im laufenden Verfahren bis zu dessen Beendigung. In der Eigenverwaltung stehen wir unseren Mandanten als Sanierungsgeschäftsführer bzw. Generalbevollmächtige zur Verfügung. Wir erstellen auch Insolvenzpläne und setzen diese vor Gericht durch.