Der Gläubigerausschuss ist im Regelinsolvenzverfahren oder in der Eigenverwaltung ein zusätzliches Gläubigerorgan mit der Aufgabe, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu überwachen. Seine Zusammensetzung folgt bestimmten Regeln, um eine möglichst breite Repräsentation der Gläubiger zu gewährleisten. In größeren Verfahren hat das Insolvenzgericht zwingend einen solchen Ausschuss zu berufen. Wir vertreten Gläubiger in Gläubigerausschüssen und beraten auch in jedem denkbaren Zusammenhang mit diesen.