Mit Beschluss vom 1. September 2022 hat das Amtsgericht Mühlhausen das Insolvenzverfahren über den Franchisenehmer des Nachhilfedienstleisters Schülerhilfe in Mühlhausen und Nordhausen eröffnet und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Marcello Di Stefano als Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser war zuvor bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.

Es ist Di Stefano und seinem Team im Rahmen der vorläufigen Verwaltung gelungen, die Übernahme der beiden Standorte durch die Schülerhilfe GmbH & Co. KG abschließend zu verhandeln und den entsprechenden Kaufvertrag bereits so vorzubereiten, dass der Geschäftsbetrieb zum Tag der Insolvenzeröffnung nahtlos übergehen konnte. „Der Geschäftsbetrieb an beiden Standorten, einschließlich aller Arbeitsplätze und freiberuflichen Vertragsverhältnisse konnte auf diese Weise erhalten werden. Die Nachhilfedienstleistungen standen den Schülern pünktlich zum Schulanfang zur Verfügung und deren Bestand ist für die Zukunft gesichert, und für die Insolvenzmasse ist auch noch etwas dabei herausgekommen“, so der Insolvenzverwalter.